EU-Juristen halten Vorratsdatenspeicherung wohl für abgehakt
EU-Juristen
halten Vorratsdatenspeicherung wohl für abgehakt
Die Juristen des EU-Ministerrats sind der Meinung, dass eine Wiedereinführung
der Vorratsdatenspeicherung nach dem jüngsten EuGH-Urteil nicht mehr
möglich ist. Das geht offenbar aus einem Dokument hervor, das dem AK
Vorrat zugespielt wurde.
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Der juristische Dienst des Rates der Europäischen Union meint, das
EuGH-Urteil zur
Vorratsdatenspeicherung lege nahe, dass "eine eine allgemeine, voraussetzungslose
Speicherung
von Daten künftig nicht mehr möglich ist".
Das berichtet zumindest der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter Berufung
auf ein ein Dokument,
das für eine nicht-öffentliche Sitzung der EU-Justizminister Anfang
Juni ausgearbeitet worden sei.
Entscheidend für diese Einschätzung sei Ziffer 59 des Urteils,
wo bemängelt wurde,
dass die EU-Richtlinie keine Begrenzung der zu sammelnden Daten vorsieht.
Als Konsequenz aus dieser juristischen Einschätzung müsse die
Vorratsdatenspeicherung nun endgültig vom Tisch,
fordert der Arbeitskreis. Die von deutschen Innenministern und Funktionären
der Polizeigewerkschaften
geforderte Wiedereinführung habe keine rechtliche Grundlage,
erklärte Heiko Stamer für die Organisation.
Stattdessen müssten sich die Justizminister, die sich diese
Woche zu einer Konferenz treffen, darauf einigen,
von gesetzgeberischen Maßnahmen zu einer solchen Wiedereinführung
abzusehen.
Im April hatte der
Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
klar verworfen. Trotzdem hatten Unionspolitiker danach für eine
Wiedereinführung getrommelt,
nachdem die Richtlinie hierzulande zuvor nicht umgesetzt worden war.
Bundesjustizminister Heiko Maas hatte jedoch erklärt, einen
nationalen Alleingang werde es mit ihm nicht geben.
Die negative Einschätzung der EU-Juristen kannte er da schon.
Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte zuvor
schon versichert,
sie werde keinen neuen Anlauf für eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
unternehmen.
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